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Urheberrecht

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Impressum - Handelsagentur Markus Ullrich

Angaben gemäß § 5 TMG:

Markus Ullrich
Handelsagentur Markus Ullrich
Leicht-KFZ und Handicap-Mobile
Im See 5
74831 Gundelsheim

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 6269 428 190
Telefax: +49 (0) 721 509 663 025
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 96620500000001903577

Streitschlichtung

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Bildnachweise

Jetzt Probe fahren! © abcmedia / Fotolia.com, Hands of accountant business woman with calculator. © Kurhan / Fotolia.com, Teamwork Five Friends image. Concept of Group of People © Fotolia365 / Fotolia.com, Zeitung mit Taschenrechner und Gebrauchtwagen © Stockwerk-Fotodesign / Fotolia.com, Geldschein als Auto © fotomek / Fotolia.com, Jugendliche präsentieren ihre Führerscheine © Robert Kneschke / Fotolia.com, service-button © THesIMPLIFY / Fotolia.com, woman with driving license © auremar / Fotolia.com, Green city and polluted © Ella Sarkisyan / Fotolia.com, whispers © godfer / Fotolia.com, Stempel "KFZ Steuer" © Jonas Wolff / Fotolia.com, Versicherungskennzeichen für Roller © ehrenberg-bilder / Fotolia.com, Angebot anfordern © Bildagentur PantherMedia / Karsten Ehlers, Kostenloses Infomaterial bestellen © Bildagentur PantherMedia / keport, Angebot einholen © Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
Weitere Fotos © AIXAM

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Führerscheinrichtlinien

Mopedauto Führerschein-Informationen für AIXAM Leichtkraftfahrzeuge

AIXAM-Leichtkraftfahrzeuge der Kategorie L6e dürfen mit der Führerscheinklasse AM (Mopedschein) bundesweit ab 15 Jahren gefahren werden.

Mit der FS-Klasse B darf man bereits ab 17 Jahren ohne Begleitperson fahren. Selbstverständlich kann man mit jedem PKW-Führerschein AIXAM fahren.
Die Führerscheine T (Traktor) und A1 (Motorrad) sowie B (Auto) beinhalten die FS-Klasse AM.

Mit allen früher erstellten Zweiradführerscheinen dürfen Sie AIXAM-Leichtkraftfahrzeuge / Mopedautos fahren, unabhängig davon wann diese erworben wurden!

 

Handicap-Mobile / Motorisierte Krankenfahrstühle - CHARLY

Kurzfassung:
Motorisierte Krankenfahrstühle sind nach geltendem Recht einsitzig fahrerlaubnisfrei

  • bis 15 km/h, wenn elektrisch angetrieben
  • mit Benzinmotor bis 10 km/h oder 25 km/h mit Prüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug bis 31.08.2002 in Betrieb genommen wurde

Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I, Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 23.08.2002 (FeVÄndV) § 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Stand 01.09.2002

Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen 

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. 
Ausgenommen sind: 
1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor 
2. Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite).

Übergangsregelungen: § 76 a) Nummer 2 wird wie folgt zusammengefasst:
„2 § 4 Abs. 1, Nr. 2 (Krankenfahrstühle)"Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Abs. 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Abs. 1, Satz 2 Nr. 2 dieser Verordnung und nach § 76, Nr. 2 dieser Verordnung, jeweils in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen.

Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Abs. 1, Satz 2, Nr. 2 dieser Verordnung in der zum 1. September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 1. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Abs. 4 dieser Verordnung.

Mopedauto Versicherung und Zulassung für Aixam Leichtkraftfahrzeuge

Mopedautos / Leichtkraftfahrzeuge sind von der Hauptuntersuchung (TÜV) befreit!

Zur Inbetriebnahme des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ist lediglich ein Versicherungskennzeichen erforderlich.

Zulassungfreiheit von Leichtkraftfahrzeugen wurde bestätigt.
Bereits seit 2016 dürfen Leichtautos der Kategorie L6e Europaweit nur noch nach neuen Umweltvorschriften gebaut und in Verkehr gebracht werden.
Gemäß Beschluss des Bundesrates vom 18.09.2020 wurden der Gesetzestext entsprechend klargestellt. (Bundesgesetzblatt 2021 Teil 1 Nr. 38 vom 02. Juli 2021).

Mopedauto Versicherung:
AIXAM-Leichtkraftfahrzeuge werden über ein "Mopedkennzeichen" versichert.
Hierbei haben Sie erhebliche Einsparungen im Vergleich zu einem angemeldeten PKW.

Das Kennzeichen ist keine behördliche Zulassung, da (mit einer Haftpflichtversicherung) die Erlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr durch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs dokumentiert wird.

versicherung


In Verbindung mit einem AIXAM-Neukauf über uns können wir Ihnen ab sofort eine Vollkasko-Versicherung inkl. Haftpflicht für nur € 439,00/Jahr anbieten!

AUFGRUND VIELER ANFRAGEN: Dies ist ausschließlich bei einem Neufahrzeug möglich, welches direkt über uns bestellt wird!
Wir selbst sind keine Versicherungsgesellschaft!

Prospekte / Angebot

Sie wünschen detallierte Informationen über dieses Modell?
Fordern Sie detaillierte Unterlagen an und wir senden diese noch am gleichen Tag an Sie ab!
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Sie haben Interesse an einer Finanzierung mit variabler Ratenzahlung?
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ÜBER UNS

Vertrieb von AIXAM-Leichtkraftfahrzeugen und dem fahrerlaubnisfreien Leichtmobil CHARLY.


M.Ullrich Leicht-KFZ und Handicap-Mobile

Tel.: 06269 - 428 190

Fax: 0721 - 509 663 025

E-Mail: info@leichtkfz.net

Mo - Fr: 8.00 - 20.00 Uhr


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